 Kosten |


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Behandlungskosten:
- Die Gesetzlichen Krankenkassen und Sozialämter interpretieren die ESWT bei orthopädischen Erkrankungen als wissenschaftlich nicht allgemein anerkannt und schließen damit jegliche Honorarerstattung aus.
- Private Krankenversicherungen erstatten die ärztlichen Gebühren immer häufiger, weil sie die mittlerweile wissenschaftlich gesicherten Wirknachweise nicht länger ignorieren konnten.
- Die Berufsgenossenschaften tragen die Kosten, wenn es sich um Arbeits- und Wegeunfallfolgen handelt, ebenfalls nach vorheriger Genehmigung.
- Bundeswehrangehörigen ermöglicht die Wehrbereichsverwaltung die Stoßwellentherapie nach Einzelfallprüfung.
- Unfallopfern mit behandlungsbedürftigen Knochenverletzungen erstatten die gegnerischen (KFZ-)Haftpflichtversicherungen im Einzelfall die Behandlungskosten.
Die Honorarhöhe beträgt gemäß aktueller Gebührenordnung für Ärzte je nach Erkrankung, Behandlungsaufwand und Geräteeinsatz zwischen 60 € und 380 € (pro Einzelsitzung).
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